Haftung

Schadensfälle bzw. Rechtsverletzungen aus dem Einsatz der Informationstechnologie betreffen immer die oberste Leitung des Unternehmens als auch deren Beauftragte. Eine persönliche Haftung des Managements kann nur bei nachgewiesener Fahrlässigkeit, also bei Systemen "unter dem Stand der Technik", eintreten. CRISAM® zeigt Ihnen detailliert Lücken im System auf.