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EuGH erklärt Privacy Shield für ungültig
Am 16. Juli 2020 erklärte der Gerichthof der Europäischen Union (EuGH) das EU-US Privacy Shield im Rahmen des Verfahrens Max Schrems, Facebook und der irischen Datenschutzbehörde für ungültig (Pressemitteilung, vollständiges Urteil). Gemäß der DSGVO sind Datenübermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer nur zulässig, wenn die Anforderungen in Kapitel V gegeben sind.